Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 1
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 1
9. November 2025
31 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der börseninteressierte A handelt in seiner Freizeit regelmäßig mit Aktien. Er hält u.a. 1% der Aktien der XY-AG.
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