Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der börseninteressierte A handelt in seiner Freizeit regelmäßig mit Aktien. Er hält u.a. 1% der Aktien der XY-AG.
Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. A betreibt ein Gewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!
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Niklas
4.2.2021, 10:59:21
Finde das extra Feld für die Subsumtionen super.

Christian Leupold-Wendling
4.2.2021, 16:39:06
Hi Niklas, vielen Dank für das Feedback, das freut uns zu hören.

Isabell
12.2.2021, 15:09:36
Aha. Jetzt weiß ich, was mein Dozent damit meint, wenn er sagt, dass wir den Maßstab konkret darstellen sollen. 10 Jahre Jura und vorher nie was von gesehen und gehört 😅

Christian Leupold-Wendling
13.2.2021, 11:02:03
🤣 Hehe, wir glauben, dass das vielen so geht. Oftmals wird es nur ein terminologisches Thema sein, aber eben nicht immer. Wir glauben, dass die klare und konsequente Unterscheidung von Maßstab (=Gesetz / Rspr. / ggf. Definition zur Auslegung von Tatbestandsmerkmalen) und Subsumtion einer der größten Hebel ist, um die juristische Argumentation zu verbessern. Wir haben deshalb beschlossen, aus didaktischen Gründen alle Hinweistexte (bei denen das möglich ist) in diesen Zweischritt aufzuteilen.

Isabell
13.2.2021, 11:24:24
Das ist einfach großartig! Aber mit Sicherheit enorm viel Arbeit. Außerdem sieht man so auch, welche Inhalte aus dem Sachverhalt in der jeweiligen Subsumtion verwertet werden müssen.

Christian Leupold-Wendling
13.2.2021, 11:28:12
Genau! Ja, das ist MEGA viel Arbeit 🤣 Aber wir scheuen keine Mühe. Und wir können übrigens jederzeit Verstärkung gebrauchen ;) https://jurafuchs.jobs.personio.de

Isabell
13.2.2021, 11:36:48
Keine 6 Wochen vor den Klausuren für's 2. Examen, ist nicht die Zeit für einen neuen Nebenjob 😅 Danach vielleicht 🤓

Christian Leupold-Wendling
13.2.2021, 20:28:51
Wir drücken Dir die Daumen!

Eren Jäger
15.6.2022, 12:16:49
§ 17 EStG would like to know your location 🤠

Lukas_Mengestu
15.6.2022, 12:47:29
HI shingeki, welcome in our forum. The forum is intended to provide a safe space to discuss and ask questions about our content. In this respect, could you elaborate a little on what you are aiming at with your comment so that we can help you further? Best regards, Lukas - for the Jurafuchs-Team

Eren Jäger
15.6.2022, 13:16:11
Nur ein witzig-gedachter Hinweis mit Blick auf die SteuerR-Klausur im 2. Ex in Bayern. Handelsrechtlich liegt grds. keine gew. Tätigkeit beim A vor. ESt-rechtlich werden gew. Einkünfte nach § 17 I EStG vorliegen, sobald A „hobbymäßig“ seine 1%-Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Nicht relevant fürs HandelsR, ich weiß… ¯ \_(ツ)_/¯

Lukas_Mengestu
15.6.2022, 17:18:35
:D Danke für die Aufklärung!