Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Schuldbeitritt: § 422 BGB, Erlöschen der Forderung abhängig vom Innenverhältnis
Schuldbeitritt: § 422 BGB, Erlöschen der Forderung abhängig vom Innenverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schuldet dem Gläubiger G €10.000, wobei B der Schuld des A beitritt. Im Innenverhältnis ist A alleinverpflichtet. Nun vereinbart A mit G, dass er mit der Zahlung Gs Forderung gegen B kauft. Erfüllung soll bei Zahlung nicht eintreten. Nach erfolgter Zahlung des A an G, möchte A den B in Anspruch nehmen.
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Einordnung des Falls
Schuldbeitritt: § 422 BGB, Erlöschen der Forderung abhängig vom Innenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann B in Anspruch nehmen, wenn G ihm infolge des Forderungskaufs wirksam die Forderung abgetreten hat (§§ 398 ff. BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Erfüllung durch einen Schuldner wirkt für die übrigen Gesamtschuldner (Gesamtwirkung, § 422 Abs. 1 BGB). Erlischt in jedem Falle die Forderung des Gläubigers?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da ein gesetzlicher Forderungsübergang ausscheidet, kann A dem G die Forderung aber einfach abkaufen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pit
2.5.2024, 17:13:36
Mir erschließt sich die Fallgestaltung leider nicht so richtig. Also ich verstehe, dass es A darum geht, das Erlöschen der Forderungen zu verhindern, da er im Innenverhältnis allein verantwortlich ist. Die Fallgestaltung ist mir vermutlich insgesamt zu abstrakt. Wie würde eine solche Gestaltung in einer Klausur aussehen oder hat jemand ein konkreteres Beispiel für den Fall - evtl. im Rahmen einer OHG oder KG? - Dankeschön!