Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Schuldbeitritt: § 422 BGB, Erlöschen der Forderung abhängig vom Innenverhältnis
Schuldbeitritt: § 422 BGB, Erlöschen der Forderung abhängig vom Innenverhältnis
15. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schuldet dem Gläubiger G €10.000, wobei B der Schuld des A beitritt. Im Innenverhältnis ist A alleinverpflichtet. Nun vereinbart A mit G, dass er mit der Zahlung Gs Forderung gegen B kauft. Erfüllung soll bei Zahlung nicht eintreten. Nach erfolgter Zahlung des A an G, möchte A den B in Anspruch nehmen.
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