Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Erzberger")
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Erzberger")
29. August 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (7.089 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E war zunächst beim Konzern O in Deutschland angestellt und wechselte dann zu einer Tochtergesellschaft nach Bulgarien. E möchte sich gegen die Zusammensetzung des Aufsichsrats wenden. Nach dem MitbestG haben aber nur im Inland angestellte Arbeitnehmer ein Mandat im Aufsichtsrat.
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