Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB
19. August 2025
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat bei V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe zeigt sich, dass es sich nicht klappen lässt. V reagiert nicht auf Ks Bitte um unverzügliche Nacherfüllung. Eine externe Reparatur würde €900 kosten. K möchte aber lieber ihr Geld zurück.
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