Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB

Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB

19. August 2025

21 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K hat bei V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe zeigt sich, dass es sich nicht klappen lässt. V reagiert nicht auf Ks Bitte um unverzügliche Nacherfüllung. Eine externe Reparatur würde €900 kosten. K möchte aber lieber ihr Geld zurück.

Diesen Fall lösen 84,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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