Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Als Verwaltungsakt bekannt gemachte Rechtsverordnung als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Als Verwaltungsakt bekannt gemachte Rechtsverordnung als Gegenstand der Anfechtungsklage?
6. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G will eine Wasserschutzanordnung, welche grundsätzlich eine Rechtsverordnung ist, für den Dorfsee erlassen. Diese wird jedoch nicht wie üblich verkündet, sondern als Einzelbekanntmachung dem Grundstückseigentümer A gegenüber erlassen. A erhebt dagegen Anfechtungsklage.
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Einordnung des Falls
Als Verwaltungsakt bekannt gemachte Rechtsverordnung als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da die Wasserschutzanordnung grundsätzlich als Rechtsverordnung erlassen wird, mangelt es der Einzelbekanntmachung an der Regelungswirkung für den Einzelfall.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Regelungscharakter liegt vor.
Ja!
3. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn die Wasserschutzanordnung ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Genau, so ist das!
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