Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um an seiner Exfreundin O Rache zu üben, spiegelt T der O vor, seiner Rückkehr zu ihr stehe nur ihre Katze im Weg, dessen viele lose Haare er nicht leiden könne. Nun willigt O wie von T erwartet in die Vergiftung der Katze durch T ein.
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Einordnung des Falls
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Einwilligung ist unwirksam, wenn sie unter wesentlichen Willensmängeln leidet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Einwilligung der O ist nach der herrschenden, weitesten Ansicht frei von Willensmängeln.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Einwilligung der O ist nach der engsten Ansicht frei von Willensmängeln.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
25.4.2023, 20:25:32
Aber irrt denn vorliegend die O nicht rechtsgutbezogen? Denn in einem der vorherigen Fälle ist die Zerstörung der Vase auch rehctsgutbezogen; demzufolge müsste die Katze auch ein peröshnliches Rechtsgut darstellen. Oder irre ich mich?
Carl Wagner
26.4.2023, 11:13:55
Vielen Dank für deine Frage! Ich verstehe deine Frage so, dass es um die Anwendung der engeren Ansicht geht, die nach Rechtsgutsbezug differenziert. Im Fall der Zerstörung der Vase ging es um den Wert der Vase. Dort wurde die Vase nur zerstört, weil über ihren Wert getäuscht wurde. Daher ging es um Umstände, die die Vase unmittelbar betreffen, so dass die Täuschung rechtsgutsbezogen war. Im Fall mit der Katze wird aber nicht über die Katze getäuscht (zB die Katze sei eh todsterbenskrank und man könne ihr Leid ja verkürzen o.ä.). Die Täuschung liegt darin, dass der Ex-Freund nur der Ex-Freundin schaden will, indem er ihr verspricht zu ihr zurückzuk
ehren, wenn sie die Katze vergiftet. Seine Täuschung betrifft nur den Zweck der Tötung der Katze und nicht die Katze selbst. Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
lennart20
26.4.2023, 11:25:04
Super, vielen Dank! Jetzt ist es mir klarer