Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
14. Juli 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Um an seiner Exfreundin O Rache zu üben, spiegelt T der O vor, seiner Rückkehr zu ihr stehe nur ihre Katze im Weg, dessen viele lose Haare er nicht leiden könne. Nun willigt O wie von T erwartet in die Vergiftung der Katze durch T ein.
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Einordnung des Falls
Freiheit und Ernstlichkeit der Einwilligung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Einwilligung ist unwirksam, wenn sie unter wesentlichen Willensmängeln leidet.
Ja!
2. Die Einwilligung der O ist nach der herrschenden, weitesten Ansicht frei von Willensmängeln.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Einwilligung der O ist nach der engsten Ansicht frei von Willensmängeln.
Ja, in der Tat!
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