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Willensmangel des Erwerbers, Rechtsfolge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Personenverschiedenheit
S hat eine Leidenschaft für Schweden und nimmt ein Darlehen in Höhe von €250.000 bei der G-Bank auf, um sich dort eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Bank verlangt eine Sicherheit. Die Mutter M des S ist Eigentümerin eines Grundstücks in Deutschland und erklärt sich sowohl gegenüber S als auch der G-Bank bereit, dieses zu belasten.
Berechtigung hinsichtlich des Grundstücks
E ist insolvent. Ein Insolvenzverwalter ist schon bestellt. E nimmt ein Darlehen bei G auf, welcher eine Sicherheit verlangt. E und G einigen sich über die Bestellung einer Hypothek am Grundstück des E zugunsten der G. Die Hypothek wird eingetragen und es erfolgt auch die Briefübergabe.