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Willensmangel des Erwerbers, Rechtsfolge

Willensmangel des Erwerbers, Rechtsfolge

17. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Rechtsanwaltsfachangestellter Rudi möchte sich eine schöne Stadtwohnung in Hamburg kaufen. Zur Finanzierung möchte er ein Darlehen bei der B-Bank aufnehmen. Zur Absicherung der Darlehensforderung erklärt sich seine Freundin F gegenüber der B-Bank bereit, eine Hypothek an ihrem Grundstück zu bestellen. Die Willenserklärung seitens B ist jedoch nichtig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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