Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Maßgeblicher Zeitpunkt für Gesetzgebungskompetenzen – „Staatshaftungsgesetz I“
Maßgeblicher Zeitpunkt für Gesetzgebungskompetenzen – „Staatshaftungsgesetz I“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bund erließ im Jahre 1981 ein Staatshaftungsgesetz (StHG). Eine Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG vergleichbare Norm existierte zu diesem Zeitpunkt nicht.
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Einordnung des Falls
Maßgeblicher Zeitpunkt für Gesetzgebungskompetenzen – „Staatshaftungsgesetz I“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gesetzgebungskompetenz muss im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung über das Gesetz vorliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesetzgebungskompetenz muss im Zeitpunkt der Ausfertigung des Gesetzes vorliegen.
Ja!
3. Das StHG war wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz im Zeitpunkt der Ausfertigung des StHG formell verfassungswidrig.
Genau, so ist das!
4. Das StHG ist durch die spätere Einfügung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG im Jahr 1994 wieder aufgelebt.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Der Bundesgesetzgeber könnte wegen der späteren Einfügung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG im Jahr 1994 das StHG grundsätzlich erneut erlassen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.