Zwischenfeststellungswiderklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K macht klageweise einen vertraglichen Anspruch gegen B geltend. Er kündigt an, dass er aus dem gleichen Vertragsverhältnis noch weitere Ansprüche geltend machen wird. B möchte widerklagend festgestellt haben, dass kein Vertragsverhältnis besteht.
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Einordnung des Falls
Zwischenfeststellungswiderklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der von B erhobenen Widerklage handelt es sich um eine Zwischenfeststellungswiderklage im Sinne des § 256 Abs. 2 ZPO.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Zwischenfeststellungswiderklage hat keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist der Gegenstand von Bs Zwischenfeststellungswiderklage ist für die Hauptklage vorgreiflich.
Ja, in der Tat!
4. Die Bedeutung von Bs Zwischenfeststellungswiderklage beschränkt sich aber auf das Ergebnis der Klage, sodass die Zwischenfeststellungsklage unzulässig ist.
Nein!
Fundstellen
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