Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Rubrum und Tenor bei erfolgreicher Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Verstoß gegen § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Rubrum und Tenor bei erfolgreicher Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Verstoß gegen § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers G wurde bei Vollstreckungsschuldner S dessen Lesebrille gepfändet. Daraufhin hat S Vollstreckungserinnerung beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingelegt. Sie wurde Richterin R zugeteilt, die sie für zulässig und begründet hält.
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Einordnung des Falls
Rubrum und Tenor bei erfolgreicher Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Verstoß gegen § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R muss ein Urteil anfertigen (§§ 766 Abs. 1 S. 1, 764 Abs. 3 ZPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Rubrum der abzufassenden Entscheidung muss R einleiten mit: „Amtsgericht … - Beschluss – In der Zwangsvollstreckungssache.“
Genau, so ist das!
3. G und S sind im Rubrum als „Gläubiger“ und „Schuldner“ zu bezeichnen. Ist S als Erinnerungsführer dabei zuerst zu nennen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der Hauptsachetenor richtet sich danach, ob die Vollstreckungserinnerung begründet ist. Ist dies der Fall, da die Pfändung der Lesebrille des S gegen § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO verstößt?
Ja!
5. Ist das Vollstreckungsgericht nicht gleichzeitig Vollstreckungsorgan, kann es die Zwangsvollstreckung nur für unzulässig erklären. Muss der Hauptsachetenor von Rs Entscheidung lauten: „Die am … durchgeführte Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers … in … wird aufgehoben.“?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Das Gerichtskostengesetz sieht keine Kosten für ein Erinnerungsverfahren vor. Bezieht sich die zu fällende Kostenentscheidung damit nur auf die außergerichtlichen Kosten?
Ja, in der Tat!
7. Es erfolgt kein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel G
24.8.2024, 11:44:57
Sehr schöne umfassende Aufgabe!! Gilt die Reihenfolge 1. Gläubiger 2. Schuldner auch im Rubrum der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung der Erinnerung?