Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 1
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Youtuberin Y ist darauf bedacht, auf ihren Video-Blogs stets ihren extravaganten Lebensstil zu präsentieren. Da diese Inszenierung teuer ist, entfernt sie im Supermarkt das Preisetikett von einer teuren Champagner Flasche und überklebt damit das Etikett einer billigen Sektflasche.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Preisetiketten auf den Flaschen sind taugliche Tatobjekte der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T das Etikett der Sektflasche mit einem anderen Etikett überklebt, hat sie eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. T hat zugleich auch eine unechte Urkunde hergestellt. Tritt die Verfälschungsvariante hinter die Herstellungsvariante zurück?
Nein, das trifft nicht zu!
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