Hallöchen, vielleicht kann ich Klarheit in die Verwirrung bringen :)
Zu unterscheiden sind erstmal drei Begriffe:
Der Grundbegriff: Handeln IN fremdem Namen.
Darunter fallen wiederum zwei verschiedene Möglichkeiten der
Täuschung:
a) Handeln unter falschem Namen (
Namenstäuschung)
b)
Handeln unter fremdem Namen (
Identitätstäuschung
)
So weit, so gut.
Für Verwirrung sorgt, dass man bei diesen zwei Möglichkeiten, a) und b), auch nochmal nach dem
objektiven Empfängerhorizont abgrenzen muss! Dabei kommt es auf das konkrete
Rechtsgeschäft an; für jeden Fall kann das also anders aussehen!
Es ist wichtig, im Kopf folgende Schritte durchzugehen:
1. Welche Art der
Täuschung liegt vor?
2. Ist die wahre Identität für den Erklärungsempfänger überhaupt wichtig? Hmm… hier liegt der Knackpunkt, der für Verwirrung sorgt.
Schauen wir uns das mal an:
-> Identität des Vertragspartners ist dem Empfänger völlig egal:
Z.B. bei einem Kioskbesitzer, der ein Kaugummi für 50 Cent verkauft. Diesem könnte der Vertragspartner auch erzählen, er sei der Sandmann höchstpersönlich – meistens kennen solche Verkäufer ihre Kunden nicht mal namentlich. Der Kioskbesitzer würde das
Rechtsgeschäft trotzdem abschließen, da er seine 50 Cent bekommt und das
Rechtsgeschäft damit abgeschlossen und vergessen ist. Aufgrund der Irrelevanz eines solch kleinen
Rechtsgeschäftes besteht auch kein Interesse daran, den Vertragspartner wirklich zu kennen, denn er wird keine
Gestaltungsrechte oder Ansprüche gegen diese Person geltend machen wollen. Also ist es ihm ganz einfach gesagt egal, was für eine
Täuschung ihm vorgespielt wird. Er sieht die Person, die vor ihm steht, und will dieser Person einfach das Kaugummi geben, egal wer das ist.
Also: Identität des Vertragspartners nach objektivem
Empfängerhorizont egal = Bloße
Namenstäuschung.
-> Ist die Identität des Vertragspartners wichtig, muss man besser aufpassen:
Als Beispiel könnte man sich einen Architekten denken, der für seinen Vertragspartner ein Haus entwerfen und auch bauen soll. Da es sich dabei um ein sehr umfangreiches
Rechtsgeschäft handelt, bei dem auch einiges schiefgehen kann, ist es für beide Seiten sehr wichtig, zu wissen, wer die andere Person in Wahrheit ist, um auch Rückgriff auf diese nehmen zu können.
Benutzt der Erklärende einen falschen Namen, also statt seinem wahren Vor- und Nachnamen einfach einen anderen, ist das a) Handeln unter falschem Namen (
Namenstäuschung) und an sich nicht bedeutend, da der Architekt die Identität der Person kennt; der Name ist dafür ja nicht entscheidend.
Gibt die Person sich für jemand ganz anderen aus, also nicht nur einen anderen Namen, sondern behauptet, ein anderer Mensch zu sein, als er wirklich ist, dann liegt b)
Handeln unter fremdem Namen (
Identitätstäuschung
) vor. Z.B. gibt sich der Vertragspartner des Architekten, der einen normalen Job in einem Unternehmen hat, als Inhaber des Unternehmens aus, um dem Architekten den Eindruck zu vermitteln, er sei deutlich liquider, als er wirklich ist. Hier ist die Unterscheidung wirklich wichtig! Dem Architekten ist der Name des Vertragspartners egal, die
Namenstäuschung wäre ja an sich irrelevant. Dem Architekten geht es aber entscheidend darum, die Identität der anderen Person zu kennen, um im Zweifel auch auf diese zurückgreifen zu können und ggf. Liquiditätsprüfungen machen zu können.
Man soll sich seinen Vertragspartner für solch bedeutende Verträge ja aussuchen können und selbstständig in Kenntnis aller Umstände entscheiden können, ob man das Risiko eingehen möchte, mit dieser konkreten Person ein
Rechtsgeschäft einzugehen und damit auch das Risiko dessen Zahlungsunfähigkeit zu tragen.
Vielleich lösen meine Erläuterungen und Beispiele ja den Knoten im Kopf, den wir alle so gut kennen! Ich hoffe es jedenfalls :)