Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Sonderfall: Behörde hätte auch ohne Ermessensfehler so gehandelt
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Sonderfall: Behörde hätte auch ohne Ermessensfehler so gehandelt
8. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Gesetz kann die Gemeinde Bullerbü (B) eine Reinigungsgebühr von 30-50 Euro erheben, wenn die (privaten) Zufahrten zu den Höfen nicht in einem befahrbaren Zustand sind. B erhebt meistens eine Gebühr von 40 Euro, weswegen Sachbearbeiter S diese ohne weitere Erwägungen gegenüber L festlegt.
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