Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Unternehmerin U hatte zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen wollte. Da sie jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt: "[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war." Nach dem Tod der U stellt sich aber heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.
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Einordnung des Falls
Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wirkt sich die Frage, wer die Katze getötet hat, auf die Auslegung des Testaments aus?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch Auslegung ergibt sich, dass A anstatt B Erbe ist.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kai Zeiger
23.10.2024, 12:24:49
Reicht es für die
Andeutungstheorieaus den A als tatsächlichen Erben zu benennen, auch wenn er im
Testament(zumindest hier) überhaupt nicht erwähnt wird?