Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Gewillkürte Erbfolge

Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)

Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)

3. April 2025

18 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Unternehmerin U hatte zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen wollte. Da sie jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt: "[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war." Nach dem Tod der U stellt sich aber heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.

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Einordnung des Falls

Auslegung - ergänzende Auslegung (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wirkt sich die Frage, wer die Katze getötet hat, auf die Auslegung des Testaments aus?

Ja!

Durch die ergänzende Testamentsauslegung muss der hypothetische Wille des Erblassers bei der Testamentserrichtung erforscht werden, wenn das Testament eine unbewusste Regelungslücke aufweist. Diese Regelungslücke kann dabei entweder in einer falschen Wertung gegenwärtiger oder zukünftiger Tatumstände liegen, beispielsweise indem sich nach der Testamentserrichtung wesentliche Änderungen der Verhältnisse ergeben. Da U irrtümlich glaubte, dass A die Katze getötet hat, ging sie von einer falschen Bewertung der objektiven Lage zur Zeit der Testamentserrichtung aus. Dies muss daher im Rahmen der ergänzenden Testamentsauslegung berücksichtigt werden.
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2. Durch Auslegung ergibt sich, dass A anstatt B Erbe ist.

Genau, so ist das!

Liegt eine Regelungslücke vor, muss der hypothetische Wille des Erblassers bei Kenntnis der falschen Wertung ermittelt werden. Diese Ermittlung muss „an Hand des Testaments“ erfolgen. Nach der vorherrschenden Andeutungstheorie ist es dabei nur gestattet, die erkennbare Zwecksetzung des Erblassers weiterzuentwickeln, also nur einen solchen Willen des Erblassers festzustellen, der zumindest andeutungsweise im Testament zum Ausdruck gekommen ist. U wollte angesichts ihrer Formulierung nur den Angestellten als Erben einsetzen, der gut zu ihrer Katze, also nicht für deren Tod verantwortlich war. Hätte Sie gewusst, dass B und nicht A der Täter war, hätte sie A anstelle von B als Erben eingesetzt. Auch bei der ergänzenden Testamentsauslegung kommt es jedoch immer nur auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an. Es muss daher immer auf einen fortgebildeten früheren Willen und nicht auf einen späteren aktuellen Willen des Erblassers abgestellt werden. Hätte U zum Beispiel später ihre Nichte N als Erbin einsetzen wollen, dies jedoch vergessen, hilft die ergänzende Testamentsauslegung nicht weiter.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KAZE

Kai Zeiger

23.10.2024, 12:24:49

Reicht es für die

Andeutungstheorie

aus den A als tatsächlichen Erben zu benennen, auch wenn er im Testament (zumindest hier) überhaupt nicht erwähnt wird?

Juraddicted

Juraddicted

2.2.2025, 17:59:36

Wie/ wo baue ich das in einer Klausur auf, bzw ein? Muss man nicht noch Normen zitieren? vielen Dank :)

LELEE

Leo Lee

3.2.2025, 09:12:22

Hallo Juraddicted, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Gute Nachricht ist, dass es bzgl. der Stellung im Schema keine strikte richtige Antwort gibt! Die Auslegung betrifft immer den Inhalt des Testaments. Also wenn etwas nicht ganz klar ist, was gemeint ist (etwa wenn mit "Bibliothek" der Weinkeller gemeint ist: Hierzu super fall --> https://applink.jurafuchs.de/6OcxTw6jFQb), muss man immer auslegen! Ob man dies separat nach dem Testierwillen bzw. der Höchstpersönlichkeit tut, oder als ein Punkt innerhalb der "allgemeinen" Anforderungen, ist eine Frage des Geschmacks! Hierzu kann ich die sehr guten Schemata der Uni Trier und Jura Individuell empfehlen (findest du hier: https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_SS_08/Skript_Erbrecht_08.pdf und hier: https://www.juraindividuell.de/artikel/testament-wirksamkeitsvoraussetzungen-auslegung/) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Juraddicted

Juraddicted

4.2.2025, 00:46:13

Super, vielen Dank für Deine Mühe 😊 Da schaue ich direkt mal rein. Liebe Grüße

LELEE

Leo Lee

4.2.2025, 09:27:06

Hallo Juraddicted, sehr gerne und dir vielen Dank für die lieben Worte 😄!


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