Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Zurechnung einer Leistung wegen Rechtsscheins
Zurechnung einer Leistung wegen Rechtsscheins
30. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese erst von D kaufen. Er vereinbart mit D, dass dieser an K liefern soll, widerruft dies aber wegen Unklarheit über die Wirksamkeit des Vertrages mit K. Der Widerruf kommt allerdings nicht bei D an. D liefert an K.
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