+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Störenfried S randaliert beim lokalen Weinfest, beschimpft Festgäste und droht, sein Weinglas in die Menge zu werfen. Polizist P erteilt dem S für den Festplatz einen Platzverweis. S wankt fluchend davon.

Einordnung des Falls

Polizeilicher Platzverweis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Platzverweis ist eine „hoheitliche Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwvfG).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Genau, so ist das!

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis. Keine hoheitliche Maßnahme ist der öffentlich-rechtliche Vertrag oder privatrechtliches Verwaltungshandeln.Der Platzverweis ist eine einseitige Maßnahmen auf Grundlage des Polizei-/Ordnungsrechts, die die Polizei im Über-/Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Bürger erlässt. Hoheitliche Maßnahmen liegen vor. Ist dies der Fall, ist auch die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt.

2. Der Platzverweis ist die Maßnahme „einer Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Ja, in der Tat!

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).Hier hat die Polizei in Person des Polizisten P, mithin eine Behörde, gehandelt.

3. Der Platzverweis enthält eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Ja!

Eine Maßnahme besitzt Regelungscharakter, wenn sie darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen. Maßnahmen mit Regelungscharakter sind abzugrenzen von schlichtem Verwaltungshandeln, Auskünften und anderen Maßnahmen, die keine Rechtsfolge setzen.Der Platzverweis begründet die Pflicht des S, sich zumindest vorübergehend vom Festplatz zu entfernen und von dort fernzuhalten. Somit enthält der Platzverweis eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2023