Polizeilicher Platzverweis

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Störenfried S randaliert beim lokalen Weinfest, beschimpft Festgäste und droht, sein Weinglas in die Menge zu werfen. Polizist P erteilt dem S für den Festplatz einen Platzverweis. S wankt fluchend davon.

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Einordnung des Falls

Polizeilicher Platzverweis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Platzverweis ist eine „hoheitliche Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Genau, so ist das!

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis. Keine hoheitliche Maßnahme ist der öffentlich-rechtliche Vertrag oder privatrechtliches Verwaltungshandeln.Der Platzverweis ist eine einseitige Maßnahme auf Grundlage des Polizei-/Ordnungsrechts, die die Polizei im Über-/Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Bürger erlässt. Hoheitliche Maßnahmen liegen vor. Ist dies der Fall, ist auch die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt.
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2. Der Platzverweis ist die Maßnahme „einer Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Ja, in der Tat!

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).Hier hat die Polizei in Person des Polizisten P, mithin eine Behörde, gehandelt.

3. Der Platzverweis enthält eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

Ja!

Eine Maßnahme besitzt Regelungscharakter, wenn sie darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen. Maßnahmen mit Regelungscharakter sind abzugrenzen von schlichtem Verwaltungshandeln, Auskünften und anderen Maßnahmen, die keine Rechtsfolge setzen.Der Platzverweis begründet die Pflicht des S, sich zumindest vorübergehend vom Festplatz zu entfernen und von dort fernzuhalten. Somit enthält der Platzverweis eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

STE

Sternensilber

4.3.2024, 16:30:39

Könnte man hier als Rechtsfolge auch die Aufhebung des Rechts sich auf dem Festplatz aufzuhalten wählen? Und falls ja, müsste ich in der Lösung genau angeben, wo sich dieses Recht herleitet?

GEM

GemäßigtSozialdemokratischerKoalabär

27.6.2024, 12:28:53

Ich würde argumentieren, dass das Entfernungsgebot, das im

Platzverweis

enthalten ist, gleichzeitig die Aufhebung des Rechts beinhaltet, sich an diesem Ort aufzuhalten (Eingriff in Art. 2 I GG). Es sei denn Du meinst ein längeres

Aufenthaltsverbot

für den Festplatz, das hätte aber weitergehende Anforderungen als ein

Platzverweis

.


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