Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

„Wiederholende Verfügung“ nach § 35 S. 1 VwVfG und § 51 VwVfG

„Wiederholende Verfügung“ nach § 35 S. 1 VwVfG und § 51 VwVfG

26. August 2025

19 Kommentare

4,8(40.328 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A wird per Bescheid verpflichtet, einen ungesicherten Balkon zu beseitigen. A unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet A die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben auf den ursprünglichen Bescheid.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Verwaltungsrecht AT in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen