Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Sitzblockade Teil II: Gewaltausübung an den folgenden Autos
Sitzblockade Teil II: Gewaltausübung an den folgenden Autos
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Demonstrant T stört sich an der aktuellen Umweltpolitik seiner Stadt. Kurzerhand blockiert er die einzige Zufahrtstraße zum Rathaus, die die ansässigen Politiker vor einer Sitzung mit mehreren Autos gemeinsam passieren wollen, indem er sich mitten auf die Straße setzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sitzblockade Teil II: Gewaltausübung an den folgenden Autos
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T sich auf die Straße setzt, übt er gegenüber den Führern der Fahrzeuge der zweiten Reihe "Gewalt" aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T die Fahrer der ersten Reihe als Werkzeuge benutzt hat, hat er nach der Rspr. gegenüber den Fahrern der zweiten Reihe "Gewalt" in mittelbarer Täterschaft (§§ 240 Abs. 1 Var. 1, 25 Abs. 1 Var. 2 StGB) angewendet.
Ja, in der Tat!
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