Aufgaben / Kompetenzen des Bundesrates
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt ein Gesetz durch das die Nutzung von E-Scootern auf deutschen Straßen erlaubt wird. Der Bundesrat ist dagegen, da die Interessen der Bundesländer dadurch beeinträchtigt werden. Der Bundestag fragt sich, ob das Gesetz trotzdem zustande kommen kann.
Einordnung des Falls
Aufgaben / Kompetenzen des Bundesrates
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundesrat ist ein Bundesorgan, besteht aber aus Mitgliedern der Landesregierungen.
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Genau, so ist das!
2. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
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Ja, in der Tat!
3. Ein Bundesgesetz kommt nur dann zustande, wenn es vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt wurde.
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Nein!
4. Das Gesetz zur Zulassung von E-Scootern ist nur ein Einspruchsgesetz, sodass die Ablehnung durch den Bundesrat nicht zum Scheitern des Gesetzes führt.
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Genau, so ist das!
Fundstellen
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Carl
20.12.2020, 12:53:01
Die Zulassung erfolgt aber doch über die Länder. In der Klausur würde ich daher zumindest auf Art. 84 GG und hinsichtlich der Kosten auf Art. 104a Abs. 4 GG eingehen
🦊LEXDEROGANS
3.1.2021, 20:41:16
@Carl, auf welche Art von Leistungen i. S. d. Art. 104a Abs. 4 GG beziehen Sie sich?

Lukas_Mengestu
15.12.2021, 10:39:48
Hallo Carl, das war hier vielleicht etwas missverständlich. Es geht hier nicht darum, dass die E-Scooter von den Zulassungsstellen der Länder für den Straßenverkehr zugelassen werden sollen. Vielmehr zielt das Beispiel darauf ab, dass unmittelbar durch das Gesetz die Nutzung der E-Scooter auf den Straßen erlaubt wird, ohne, dass es hierfür einer gesonderten Genehmigung bedarf. Wir haben das entsprechend präzisiert. In der Praxis ist dies übrigens durch die "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" vom 6.6.2019 umgesetzt worden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Fabian123
13.4.2021, 18:54:05
Der SV liest sich als würde ein Zustimmungserfordernis vorliegen, das der Bundesrat sodann nicht erfüllt. Bei Einspruchsgesetzen fehlt es aber bereits an der Möglichkeit des Bundesrates überhaupt die Zustimmung zu verweigern, da lediglich das Erheben eines Einspruchs nach Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag möglich ist. Oder?

Lukas_Mengestu
22.4.2021, 08:29:14
Hallo Fabian, vielen Dank für deinen Hinweis. Wir haben zur besseren Verständlichkeit den Sachverhalt etwas eindeutiger formuliert. Allerdings handelt es sich bei der Frage, ob ein Gesetz zustimmungsbedürftig ist, idR um eine Frage, die sich auch in den Klausuren nicht unmittelbar im Sachverhalt angegeben wird, sondern bei der man immer kurz im GG nachschlagen muss, ob eine entsprechende Anordnung vorliegt :) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team