Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Soldat T muss bei seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr seine Dienstmütze zurückgeben. Jedoch merkte er, dass ihm diese abhanden gekommen ist. Deshalb bricht er den Spind seines Stubengenossen O auf, um dessen Dienstmütze zu entnehmen und als seine eigene zurückzugeben.
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Einordnung des Falls
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte Zueignungsabsicht in Bezug auf die Dienstmütze.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nebenbesitzer einer Fräsmaschine
11.12.2020, 21:25:20
Hallo, ich verstehe, dass er die Mütze an sich nimmt, um keine "Strafe" zahlen zu müssen, da er seine verloren hat. Jedoch hat er doch an sich
Zueignungsabsicht, bis er die "gestohlene" Mütze abgibt oder?
Eigentum verpflichtet 🏔️
13.12.2020, 18:56:36
Hallo Nebenbesitzer, danke für deine Frage. Wir haben die Antwort umformuliert. Jetzt sollte klar sein, dass die
Enteignungskomponente fehlt. T will die Mütze bzw. ihren Wert nicht vom Vermögen der BRD in sein Vermögen überführen, er will sie ja gerade zurückgeben. Er will die BRD nur täuschen, um Schadensersatzansprüche von sich abzuwenden. Zu prüfen wäre daher dann (versuchter) Betrug. Lg ;)
Ray
1.8.2021, 07:52:11
Hallo ! Eine Frage : Könnte es hier nicht zu einem Dreiecksbetrug gekommen sein ggü. der Bundeswehr ( die ihre Ansprüche gegenüber T aufgibt) zu Lasten des O und zum Profit des T ? Ich habe hier nicht verstanden warum man auch einen Betrug zu Lasten der Bundeswehr prüfen könnte. Danke für eure Hilfe im Voraus !!
Lukas_Mengestu
3.12.2021, 18:33:08
Hallo Ray, vielen Dank für Deine Frage. Hier musst Du gar nicht den Umweg über den Dreiecksbetrug gehen. Denn durch die Entgegennahme der Mütze gibt die BRD ja ihren Schadensersatzanspruch bzgl. der verloren gegangenen Mütze auf, den sie unmittelbar gegen T hätte. Dass sie ggfs. fälschlich gegen O vorgehen wird, ist erstmal keine hinreichende Schadenskompensation. Insofern wäre hier ein (versuchter) Betrug gegenüber und zulasten der BRD zu prüfen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lorbeerbekränzte🦩
20.5.2022, 14:44:21
Warum wird das hier denn anders gelöst als bei dem Fall mit den Schallplatten?
Lukas_Mengestu
24.5.2022, 11:14:07
Hallo Lorbeerbekränzte, der entscheidende Unterschied ist, dass in diesem Fall T nicht leugnet, dass der Bundeswehr die Dienstmütze gehört. Er verdrängt sie also nicht aus der Eigentümerstellung. Anders dagegen in dem Schallplattenfall (Wegnahme der Schallplatte zum Zwecke der Rückveräußerung an den Eigentümer). Dort hat der Täter die Eigentümerstellung des Opfers geleugnet und sich den Sachwert der Schallplatte noch einmal bezahlen lassen. Dadurch, dass das Opfer also erneut dafür gezahlt hat, steht es nach hM im Hinblick auf die
Enteignungskomponente dem Fall gleich, dass er die Schallplatte überhaupt nicht mehr wiederbekommen hätte. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lorbeerbekränzte🦩
24.5.2022, 11:19:36
Ah okay, ergibt Sinn 🤓 Danke 😊
🔥1312🔥
23.7.2022, 15:49:05
Immer wieder erstaunlich, was für Fälle bis hoch zum BGH gehen. Was war da wohl der Streitwert? 30 DM?
Geithombre
14.1.2024, 20:13:00
Gut möglich, aber in Strafverfahren ist ja der Streitwert - anders als in Zivilverfahren - kein relevantes Kriterium, außer für manche Delikte bzgl deren Tatbestandsmäßigkeit.
InDubioProsecco
3.6.2023, 10:02:16
Wäre hier trotzdem noch eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung gegeben?
Nora Mommsen
3.6.2023, 18:55:13
Hallo InDubioProsecco, danke für deine Frage. Auch die Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 StGB scheitert am subjektiven Tatbestand. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team