Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Soldat T muss bei seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr seine Dienstmütze zurückgeben. Jedoch merkte er, dass ihm diese abhanden gekommen ist. Deshalb bricht er den Spind seines Stubengenossen O auf, um dessen Dienstmütze zu entnehmen und als seine eigene zurückzugeben.
Einordnung des Falls
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter erkennt fremdes Eigentum an
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte Zueignungsabsicht in Bezug auf die Dienstmütze.
Nein, das trifft nicht zu!