VA - feststellender Verwaltungsakt
26. Januar 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die in Deutschland lebende A hat ausländische Wurzeln. Sie begehrt von der zuständigen Behörde die Feststellung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Daraufhin bestätigt die Behörde der A, dass sie bereits deutsche Staatsangehörige ist.
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Einordnung des Falls
VA - feststellender Verwaltungsakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
3. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit enthält eine "Regelung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
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