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Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Lieferung zu geringer Menge als Sachmangel – Minderlieferung
Sachmangel: Lieferung zu geringer Menge als Sachmangel – Minderlieferung
7. April 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (55.743 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V 10t Gummibärchen. V liefert versehentlich nur 9t. Dies konnte K bei Anlieferung noch nicht erkennen.
Diesen Fall lösen 90,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Lieferung zu geringer Menge als Sachmangel – Minderlieferung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Sache hat einen Sachmangel, wenn sie bei Gefahrübergang von der „vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die richtige Menge der verkauften Sache, zählt zu ihrer Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Können die 10t Gummibärchen in kleinere Einheiten unterteilt werden, ohne dass diese ihren Wert verlieren?
Ja!
4. Besteht die geschuldete Leistung aus gleichartigen Teilen?
Genau, so ist das!
5. Hat V durch die Lieferung zu erkennen gegeben, dass er nur eine Teilleistung (§ 266 BGB) erbringen möchte?
Nein!
6. Vs Lieferung von 9t Gummibärchen ist als Lieferung einer mangelhaften Sachen einzuordnen (§ 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB).
Genau, so ist das!
7. Hat V die richtige Menge i.S.v. § 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB geliefert?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
20.1.2022, 09:55:27
Könntet ihr die Vertiefung bei der vorletzten Frage nochmal ausführen? Das habe ich nicht verstanden. Wenn die kürzere Verjährung unbillig erscheint, warum nimmt man dann gerade bei der verdeckten
Mankolieferungeinen Mangel an. Der Käufer ist doch schutzwürdiger als bei einer offenen
Mankolieferung?

Lukas_Mengestu
20.1.2022, 10:43:57
Hi nomamo, dass im Kaufrecht grundsätzlich eine kürzere Verjährungsfrist greift, ist vom Gesetzgeber gewollt. Insoweit unterscheidet sich die
verdeckte Mankolieferungnicht von anderen Mängeln. Bei der offenen
Mankolieferunghat der Kunde aber die Wahl: Nehme ich diese nun an oder schicke ich den Verkäufer damit wieder nach Hause. Denn grundsätzlich ist der Gläubiger nicht zur Annahme einer
Teilleistungverpflichtet (§ 266 BGB). Nimmt er die Ware nicht an, so unterliegt sein Leistungsanspruch (§ 433 Abs. 1 BGB) der Regelverjährung. Würde man die Anname der
Teilleistungnun als mangelhafte Leistung ansehen, so unterläge der restliche Anspruch nur noch der kaufrechtlichen Verjährung. Um dies zu vermeiden, wertet man die offene
Teilleistungnicht als
Mankolieferung. Beste Grüße, Lukas
Rubinho
6.8.2023, 22:13:34
Ist hier der „springende“ Punkt wirklich die Verjährungsfrist? Viel relevante ist doch, dass im Falle der verdeckten
Mankolieferungdie Gewährleistungsrechte greifen, d.h. der K kann von V z.B. Nacherfüllung in Form von z.B. Beseitigung des Mangels (= fehlende 1 Tonne Bärchen) oder Lieferung der mangelfreien Sache (= 10 Tonnen Bärchen) verlangen.

Sebastian Schmitt
22.1.2025, 08:49:11
Hallo @[Rubinho](135006), ich bin nicht ganz sicher, was Du genau mit "spingender Punkt" meinst. Falls ich Deine Frage nachfolgend noch nicht treffe, melde Dich gerne nochmal. Anspruch auf seine 10 t Gummibärchen hat der Käufer ja ohnehin: Bei der offenen
Minderlieferungkann er die
Teilleistungschon nach § 266 BGB ablehnen, jedenfalls hat er aber aus dem Kaufvertrag Anspruch auf die fehlenden Bärchen. Bei der verdeckten
Minderlieferungist es so, wie Du gesagt hast, und er erhält letztlich seine 10 t über die §§ 433 ff BGB. Das ist natürlich rechtlich eine unterschiedliche Herleitung, das Ergebnis ist aber in vielen Fällen identisch. Spannender ist die Frage, wann diese beiden Möglichkeiten in der Sache mal zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Und die Verjährung ist da eben einer der wesentlichen Aspekte. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
qprgx
13.3.2024, 17:14:27
Zum Verständnis iBa
Minderlieferungen und allen Rechten, die der Käufer geltend machen kann: Wenn es sich um eine versteckte
Minderlieferunghandelt, dann würde beim
Schadensersatz statt der Leistung§ 281 I 3 BGB und beim
Rücktritt§ 323 V 2 BGB gelten. Wenn es sich um eine offene
Minderlieferunghandelt und der Käufer diese trotzdem angenommen hat, dann sind § 281 I 2 BGB bzw. § 323 V 1 BGB einschlägig und der Käufer müsste seinen Interessenfortfall geltend machen. Richtig?

Nora Mommsen
14.3.2024, 16:51:20
Hallo qprgx, danke für deine Frage. Genauso ist es: bei einer offenen
Mankolieferunghandelt es sich um ein
Teilleistung. Dadurch bleibt zunächst für den nicht gelieferten Teil der
Nacherfüllungsanspruchbestehen. Für
Schadensersatzund
Rücktrittbezüglich des ausgebliebenen Teils der Lieferung ist dann erst eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich.
Rücktrittvom gesamten Vertrag oder auch
Schadensersatzist dann nur möglich, wenn der Käufer Interessenfortfall bezüglich der gesamten Leistung darlegen kann. Normativ ist dies für den
Rücktrittin § 323 Abs. 5 S. 1 BGB und den
Schadensersatzin § 281 Abs. 1 S. 2 BGB (
großer Schadensersatz) verankert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
okalinkk
30.3.2025, 21:36:05
Inwiefern besteht für den nichtgelieferten Teil ein
Nacherfüllungsanspruch? Bei einer offenen
Mankolieferungliegt doch gerade eine
Teilleistungund kein Mangel vor? Insofern hat der Käufer bzgl. der ausgebliebenen Leistung doch einen primären Erfüllungsanspruch und nicht einen
Nacherfüllungsanspruch? @[Nora Mommsen](178057)
BenRie
21.2.2025, 16:52:34
In der angegeben Fundstelle im Grüneberg, Rn 39 steht was zum Thema Voraussetzungen der
Falschlieferung. Ist hier ein Fehler?

Dodo Shi
25.3.2025, 16:55:26
Hallo BenRie, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team

Dolo Agate
5.3.2025, 05:51:20
Liebes Jura-Fuchs Team, ich habe mich sehr gewundert, warum da nix zu der Rüge
obliegenheitnach HGB stand, anfangs dachte ich, dass die Aufgabe darauf hinaus will. Vielleicht ergänzt ihr das noch 💖