Schönheitsreparaturklauseln in AGB, unrenovierte Wohnung, kein Ausgleich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet ein renovierungsbedürftiges Landhaus an M für monatlich €800. In dem Formularmietvertrag werden in den AGB die Schönheitsreparaturen ab Mietbeginn auf den Mieter abgewälzt. Als M 5 Jahre später kündigt und ausziehen möchte, verlangt V die Übergabe eines frisch gestrichenen Landhauses.
Einordnung des Falls
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, unrenovierte Wohnung, kein Ausgleich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat gegen M aus dem Mietvertrag einen Anspruch auf Übergabe eines frisch gestrichenen Landhauses.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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evanici
3.9.2023, 22:34:11
Wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn man auf die 800 € als (zu) günstigen Mietzins abstellt oder wäre es trotzdem nur individualvertraglich möglich, hier Renovierungspflichten schon ab Gebrauchsüberlassung zu vereinbaren? Daran anknüpfend: Wird eine AGB-Klausel grundsätzlich isoliert bewertet oder findet auch der Vertragsgegenstand selbst Eingang als Bewertungsmaßstab in die AGB-Prüfung z.B. im Rahmen von § 307 bei einer "unangemessenen Benachteiligung"?