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Eingriff Art. 10 GG: Grundfall durch Kenntnisnahme von Briefinhalten und Sendedaten
Sachverhalt
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Sendungsbeschlagnahme/Paket
Das Spezialeinsatzkommando (SEK) ist durch die Vernehmung des Zeugen Z auf einer heißen Spur. Es besteht dringender Tatverdacht, dass der Kriminelle K in mehreren Teilsendungen automatische Waffen und Kokain versendet. Das SEK beschlagnahmt im Verteilzentrum der Deutschen Post mehrere Pakete.
Sonderfall: Betriebsbedingter Eingriff
Post- und Paketbote P sortiert jeden Tag zu Schichtbeginn seine Sendungen, um diese so effizient wie möglich auszutragen. Dafür schaut er sich die Adressdaten der Empfänger an und sortiert die Sendungen jeweils entlang seiner Gangroute in ein Regal ein.