Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Eingriff Art. 10 GG: Grundfall durch Kenntnisnahme von Briefinhalten und Sendedaten
Eingriff Art. 10 GG: Grundfall durch Kenntnisnahme von Briefinhalten und Sendedaten
11. Juli 2025
6 Kommentare
4,6 ★ (5.488 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vor dem Fenster von Senior S hat es ordentlich gekracht, als zwei PKW kollidierten. Polizist P befragt S als Zeuge in dessen Haus. Dabei nutzt er beim Verlassen des Hauses die Gelegenheit, unbemerkt die Post des S bei Briefträger B des staatlichen Postunternehmens U abzufangen und durchzuschauen. P liest unverschlossene Briefe und notiert sich die Daten der Absender.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingriff Art. 10 GG: Grundfall durch Kenntnisnahme von Briefinhalten und Sendedaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sowohl der Inhalt als auch die Sende- und Empfängerdaten der Post des S sind durch das Briefgeheimnis geschützt.
Ja!
2. Ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 10 GG liegt vor, wenn ein Grundrechtsverpflichteter das Recht der individuellen privaten Kommunikation beeinträchtigt.
Genau, so ist das!
3. Art. 10 GG verpflichtet staatliche Stellen und Private gleichermaßen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Ein Eingriff in den Schutzbereich von S Briefgeheimnis liegt dadurch vor, dass P den Inhalt seiner Post liest und sich die Daten der Absender notiert.
Ja!
5. Ein Eingriff in den Schutzbereich von S Briefgeheimnis liegt auch dadurch vor, dass Briefträger B dem P Zugriff auf die Post des S und damit deren Inhalt und Sendedaten gibt.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Scofield
8.4.2025, 12:39:35
Die Post wurde doch privatisiert, warum ist der Postbote grundrechtsverpflichtet?

Paulah
9.4.2025, 22:26:18
Der Post ist privat organisiert, muss aber Grundrechte (hier: Art. 10 GG) wahren und damit öffentliche Aufgaben übernehmen (Schutz der Grundrechte). Der Postbote agiert im Rahmen der mittelbaren
Drittwirkung von Grundrechten.

Lenny Hallqvist
19.4.2025, 11:14:19
Aber nur der Staat ist doch grundrechtsverpflichtet, Art. 1 III GG. Grundrechte wirken in Privatrechtsverhältnissen nur mittelbar. Vorher wird doch immer erklärt, dass der Staat einer aus Art. 10 GG entnommenen
Schutzpflichtnachkommen muss und er darauf in Regelung erlassen muss, die wiederum von den privaten Dienstleistern beachtet werden müssen. Die ganze letzte Lösung bedarf einer Überarbeitung, weil sie den vorangegangenen Erklärungen widerspricht.

Lota Coffee
4.6.2025, 00:26:00
Im Sachverhalt stand, dass es hier ein staatliches Postunternehmen war, woraus sich die unmittelbare Grundrechtsverpflichtung des Postbeamten ergibt. Meines Verständnisses nach wäre dies bei einem privatisierten Postdienstleister nicht der Fall. Der Eingriff bestünde dann darin, dass der Polizist den Postboten zur Weitergabe der Briefe veranlasst hat.

susiphia
19.4.2025, 11:12:05
Müsste es sich bei der letzten Frage (Übergabe der Post an P durch den Postboten) nicht um eine Verletzung des Postgeheimnisses handeln? Und wenn nein, warum nicht? 😅
Honeybee
18.6.2025, 22:51:12
Hallo, Würde ich hier in der Klausur zwei unterschiedliche Eingriffe annehmen und somit ggf. auch zwei unterschiedliche Klagen anprüfen oder zumindest bei der objektiven Klagehäufung ansprechen? Liebe Grüße Hanna