Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
19. Juli 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A kauft im Supermarkt ein. Da er knapp bei Kasse ist, versteckt er ein teures Hochglanzmagazin in einer Milchpalette unter den Milchtüten. Der Kassierer bemerkt dies nicht, als er die Palette scannt und in die Auslage schiebt.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Kassierer getäuscht.
Ja, in der Tat!
2. Der Kassierer hatte hinsichtlich des Magazins ein Verfügungsbewusstsein.
Nein!
3. Hat As Täuschung beim Kassierer einen Irrtum hervorgerufen?
Ja, in der Tat!
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