Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Häufig zünden Hooligans in der Fankurve der Kickers 06 verbotene Feuerwerke. Beim Lokalderby gegen den Erzrivalen SC Kickgut filmt die Polizei deswegen offen die Tribüne, um rechtzeitig gegen das Zünden einschreiten zu können.
Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In den Polizeigesetzen der Länder finden sich mehrere Standardermächtigung zur Datenerhebung durch Bild- und Tonaufzeichnung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die offene Datenerhebung mittels Bild-, Video- oder Tonaufnahmen stellt einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
3. Die Polizei ist befugt, die Südtribüne zu filmen.
Ja, in der Tat!
4. Die Polizei darf zur Straftatverhütung den öffentlichen Raum filmen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
22.2.2023, 18:27:20
Zur Prävention mal eben das gesamte Stadtgebiet filmen funktioniert aber nach keinem Gesetz, oder?
Lukas_Mengestu
1.3.2023, 15:32:32
Hallo frausummer, derart weit gefasst ist in der Tat keines der Gesetze. Und selbst wenn dies tatbestandlich möglich wäre, dürfte eine solche Maßnahme spätestens bei der Verhältnismäßigkeit regelmäßig scheitern. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
/qwas
11.1.2024, 18:02:44
In meinem PolizeiR Lehrbuch steht, dass gegen die Wirksamkeit der EGL jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Könnt ihr das auch in der Aufgabe erwähnen?
juravulpes
14.3.2024, 17:19:39
Vor allem müsste die korrekte Antwort hier lauten, dass die Aussage nicht stimmt, da die Polizei eben nicht dazu befugt ist, den öffentlichen Raum zur Verhütung von Straftaten zu filmen, ohne dass weitere einschränkende Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.