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Agent Provocateur – Strafmilderung oder Prozesshindernis?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Agent Provocateur-Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler sich hoch umstritten. Insbesondere die deutsche Rechtsprechung dazu ist stark im Wandel und sich uneins. Während der erste Strafsenat des BGH noch eine Strafmilderungslösung vertritt, stellt sich der zweite Senat auf die Seite des EGMR und nimmt ein Verfahrenshindernis an.
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