Vermögensnachteil 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Mitarbeiterin T findet heraus, dass ihre Vorgesetzte O mit deren Sekretär eine Affäre hat. Unter Androhung dies öffentlich zu machen, fordert sie O auf, ihr € 10.000 zu überreichen. Aus Angst ihren Job zu verlieren, überreicht O der T das Geld in bar.
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Einordnung des Falls
Vermögensnachteil 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
glaenzejenseitsvonnullundachtzehn
22.9.2023, 11:44:26
O soll hier doch die Chefin des T gewesen sein. Wieso fürchtet dann O, ihren Job wegen der Affaire zu verlieren?
Leo Lee
24.9.2023, 12:42:27
Hallo glaenzejenseitsvonnullundachtzehn, mit „Chefin“ war hier die O nicht als Inhaberin des Unternehmens, sondern als Vorgesetzte gemeint. Wir haben den Text nun entsprechend angepasst, vielen Dank für den Hinweis :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo