Vermögensnachteil 1
19. April 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (2.069 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Mitarbeiterin T findet heraus, dass ihre Vorgesetzte O mit deren Sekretär eine Affäre hat. Unter Androhung dies öffentlich zu machen, fordert sie O auf, ihr € 10.000 zu überreichen. Aus Angst ihren Job zu verlieren, überreicht O der T das Geld in bar.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

glaenzejenseitsvonnullundachtzehn
22.9.2023, 11:44:26
O soll hier doch die Chefin des T gewesen sein. Wieso fürchtet dann O, ihren Job wegen der Affaire zu verlieren?
Leo Lee
24.9.2023, 12:42:27
Hallo glaenzejenseitsvonnullundachtzehn, mit „Chefin“ war hier die O nicht als Inhaberin des Unternehmens, sondern als Vorgesetzte gemeint. Wir haben den Text nun entsprechend angepasst, vielen Dank für den Hinweis :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Sege
19.3.2025, 15:53:31
Bedeutet der Begriff
Vermögensnachteildasselbe wie Vermögensschaden? Der Wortlaut spricht ja nur von einem Nachteil. Meinem Gefühl nach hört sich Nachteil etwas weiter als Schaden an. Z.B. würde ich bei Nachteil auch zukünftige Gewinne zB durch positive Wertentwicklung des an den Täter gegebenen Gegenstandes reinlesen. Fiele das bei einem Schaden auch darunter?