Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2019
Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts
Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsanwalt R legt gegen ein klageabweisendes Urteil des AG für seinen Mandanten K Berufung beim LG ein. Auf Antrag des R verlängert das LG die Berufungsbegründungsfrist bis zum 07.11.2016. An diesem Tag erkrankt R unvorhergesehen. R lässt daher Rechtsanwältin C, die als freie Mitarbeiterin bei R angestellt ist, am selben Tag einen Antrag auf nochmalige Fristverlängerung stellen. Prozessgegner B willigt in die Fristverlängerung nicht ein. Als R wieder gesund ist, begründet er - nach Ablauf der Frist - die Berufung.
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Einordnung des Falls
Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das LG verwirft die Berufung als unzulässig, wenn K, vertreten durch R, die Berufung nicht rechtzeitig begründet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn R in Bezug auf eine Prozesshandlung einen Fehler macht, muss K sich diesen Fehler zurechnen lassen.
Genau, so ist das!
3. K ist vom LG nach Versäumung der Frist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) zu gewähren, wenn die Frist ohne Verschulden des R versäumt wurde.
Ja, in der Tat!
4. R - und dadurch auch K - trifft trotz seiner plötzlichen Erkrankung ein Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Frist.
Nein!
Fundstellen
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