Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Grundfall: Änderungskündigung
Grundfall: Änderungskündigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mechanikerin M arbeitet oft unsorgfältig. Da A die M nicht ganz als Mitarbeiterin verlieren will, plant er sie auf die Pförtnerstelle zu versetzen. Dort erhielte M nur noch 80% des bisherigen Lohns. A spricht gegenüber M die Änderungskündigung aus. Das KSchG ist anwendbar.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Änderungskündigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch Erklärung einer wirksamen Änderungskündigung ist ein Druckmittel des Arbeitgebers, um die Änderung der vertraglich geregelten Arbeitsbedingungen einseitig durchzusetzen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten, die Änderungskündigung zu erklären.
Ja!
3. Könnte A eine Versetzung der M auf die Pförtnerstelle auch mithilfe seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) erreichen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Änderungskündigung ist vorliegend nur rechtmäßig, wenn sie durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe bedingt ist.
Ja, in der Tat!
5. Die von A erklärte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt und damit rechtmäßig.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kind als Schaden
17.10.2023, 17:36:26
Müsste zu Beginn unter Maßstab nicht heißen unbedingte Änderungskündigung und bedingte Änderungskündigung anstelle von -Beendigungs-Kündigung?
Lukas_Mengestu
14.12.2023, 14:40:34
Hallo Kind als Schaden, die Änderungskündigung hat zwei Teile, nämlich einmal das Änderungsangebot und zum anderen die Beendigungskündigung. Zusammen ergibt das dann die Änderungskündigung. Insofern ist im Maßstabstext tatsächlich Beendigungskündigung gemeint, als Bestandteil der Änderungskündigung :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
petruvia
7.6.2024, 10:17:44
Hi, der angezeigt Text in der Fallbeschreibung endet bei mir mit "Das KSchG ist". der Textblock lässt sich auch nicht scrollen. In der Fließtextversion der ganzen Aufgabe kann man zwar nachgucken, was fehlt, aber dann sieht man auch schon die Antworten.
Lukas_Mengestu
7.6.2024, 10:34:24
Hi petruvia, könntest Du hiervon einmal einen Screenshot inklusive Deiner Profilinformationen an unseren technischen Support schicken (support@jurafuchs.de). Die Profilinformationen findest Du über den Reiter "Du", wenn Du 4x schnell auf Profil klickst. Dann versuchen wir das schnellstmöglich zu beheben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
petruvia
7.6.2024, 10:41:38
Done