Öffentliches Recht > VwGO
Rechtsfolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrags
Trotz eines sehr schwachen Infektionsgeschehens erlässt die niedersächsische Regierung eine neue - formell rechtmäßige - Corona-Verordnung, nach der sämtliche Treffen außerhalb des eigenen Haushalts untersagt sind. L hält die Verordnung für unverhältnismäßig und stellt einen zulässigen Antrag nach § 47 VwGO.
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Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
Laut einer gemeindlichen Satzung dürfen nur Bürgerinnen den von der Gemeinde G betriebenen Sportpark nutzen. Bürger B hält die Satzung für gleichheitswidrig. B stellt deswegen einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht.