Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Konkurrenz c.ic. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)
Konkurrenz c.ic. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V formwirksam (§ 311b Abs. 1 BGB) ein "Seegrundstück". Nach dem Einzug bemerkt K, dass das Grundstück keinen direkten Seezugang besitzt. Zwischen Grundstück und See liegt ein im Eigentum der Gemeinde G stehender Wanderweg, den G nicht zu übereignen bereit ist.
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Einordnung des Falls
Konkurrenz c.ic. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Grundstück ist mangelhaft, weil es keinen direkten Seezugang besitzt (§ 434 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. K kann vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB).
Ja!
4. K unterlag beim Kauf des Grundstücks einem Eigenschaftsirrtum, weil er sich über das Vorliegen eines direkten Seezugangs irrte (§ 119 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
5. K kann seine Willenserklärung gerichtet auf Abschluss des Kaufvertrages anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
6. K hat neben kaufrechtlicher Gewährleistung einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (cic, §§ 280ff i.V.m. 311 Abs. 2 BGB).
Nein!
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