Eingriff: Grundfall
5. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmer A ist etwas aufgeregt, denn er steht zum ersten Mal vor Gericht. Als er dort ankommt, beginnt die Verhandlung zunächst ohne Probleme. Mitten in der Verhandlung verlässt der seinem Verfahren zugeteilte Richter R den Saal, weil sein Lieblingsverein Bayern München spielt. Ein anderer Richter betritt den Saal und übernimmt.
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Einordnung des Falls
Eingriff: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG normiert: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Bedeutet das, dass nur gesetzlich bestimmte Richter über den Bürger Recht sprechen dürfen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG liegt vor, wenn dem Bürger sein gesetzlicher Richter entzogen wird.
Ja!
3. Ein Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann nur durch die Judikative erfolgen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Stellt der Richterwechsel während As Verhandlung einen Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter dar?
Ja, in der Tat!
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