Einstiegsfall Widerspruch

16. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E lässt K sein Grundstück auf, K wird ins Grundbuch eingetragen. E ficht wegen arglistiger Täuschung des K „alles“ an. E erwirkt aufgrund einstweiliger Verfügung die Eintragung eines Widerspruchs gegen das Eigentum des K ins Grundbuch. K lässt das Grundstück an G auf, der den eingetragenen Widerspruch nicht kennt.

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