Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte(§ 278 BGB)
Schema: Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte(§ 278 BGB)
26. November 2025
19 Kommentare
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Wie prüfst Du die Verantwortlichkeit des Schuldners für Handlungen Dritter (§ 278 BGB)?
Schuldverhältnis
Handelnder ist gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
Verschulden des gesetzlichen Vertreters / Erfüllungsgehilfen
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