Jagdaufseher als „Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG)


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Jagdaufseher J bemerkte bei einem Waldspaziergang durch seinen Jagdbezirk, wie Störenfried S Wildtiere aufscheucht. Daraufhin fordert J den S auf, sich auszuweisen.

Einordnung des Falls

Jagdaufseher als „Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Aufforderung ist eine „hoheitliche Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG).

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Ja!

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis. Keine hoheitliche Maßnahme ist der öffentlich-rechtliche Vertrag oder privatrechtliches Verwaltungshandeln.Die Aufforderung ist ein einseitiges Handeln des J im Über-/ Unterordnungsverhältnis auf Grundlage des speziellen Polizei-/Ordnungsrechts. Eine hoheitliche Maßnahme liegt vor. Ist dies der Fall, ist auch die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt.

2. Die Aufforderung ist eine Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).

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Genau, so ist das!

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Auch Beliehene fallen unter den Behördenbegriff. Beliehene sind Private, denen die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe durch oder aufgrund eines Gesetzes übertragen wurde. Jagdaufsehern wurden für Jagdschutzangelegenheiten Rechte der Polizei übertragen (§ 25 Abs. 2 BJagdG). Insofern ist J eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung - auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts - wahrnimmt, und damit eine Behörde (§ 1 Abs. 4 VwVfG).

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AM

Amina

16.1.2021, 05:55:38

Ist es Pflichtstoff es zu wissen, dass Jagdaufseher aus dem BJagdG Beliehene sind? Ich bin natürlich nicht darauf gekommen, da man nicht so oft mit dem BJagdG zu tun hat

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

17.1.2021, 16:58:38

Hallo Amina, das kann (je nach Bundesland) durchaus zum Pflichtstoff dazugehören. Da das BJagdG unter Nr. 890 im Sartorius steht, ist auch damit zu rechnen, dass es Teil einer Prüfung sein kann. Vertiefte Kenntnisse werden aber nicht erwartet.

RIC

Richterin

22.9.2023, 21:53:59

Könnt ihr noch weitere wichtige Beispiele für Beliehene nennen? Die man sich im Grunde so merken kann? Wie hieß nochmal das andere? Es gab doch neben den Beliehenen auch noch eine andere Kategorie? Und sagt man zB der Jagdaufseher ist die Behörde? das wäre juristisch falsch oder? Weil die Behörde handelt privatrechtlich durch diese Person oder? Also die Person wird anhand von Gesetzen berechtigt die Aufgabe für die Behörde auszuführen oder?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

28.9.2023, 19:11:22

Hallo PrädikatKandidat, danke für Deine Fragen. Beispiele für Beliehene, die man sich gut merken kann sind z.B.: TÜV, DEKRA oder der Bezirksschornsteinfeger. Ein Beliehener ist auch eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 4 VwVfG. Ein Beliehener ist eine Privatperson (natürliche Person oder juristische Person), die hoheitliche Aufgaben ausübt. Beliehene sind daher Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

_Andor_

_Andor_

4.4.2024, 10:36:26

Das stimmt nicht ganz. TÜV und DEKRA selbst sind nicht Beliehene, sondern nur die jeweiligen TÜV- und DEKRA-Sachverständigen. Daneben ist auch der Notar ein klassisches Beispiel.


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