Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines individuell angefertigten Kurventreppenlifts
Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines individuell angefertigten Kurventreppenlifts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Privatfrau S bestellt auf der Website des V einen Kurventreppenlift, dessen Schienen V an die exakten räumlichen Gegebenheiten bei S anpasst (9.500€) und vor Ort montiert (500€). Daraufhin erklärt S gegenüber V den Verbraucherwiderruf.
Diesen Fall lösen 67,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines individuell angefertigten Kurventreppenlifts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S könnte ein Verbraucherwiderrufsrecht zustehen (§ 312g Abs. 1 BGB). Die §§ 312a-312h BGB sind auf den Vertrag zwischen S und V anwendbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vertrag zwischen S und V ist ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312b Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Vertrag zwischen S und V ist ein Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Das Verbraucherwiderrufsrecht der S ist aufgrund einer Bereichsausnahme ausgeschlossen, da der Treppenlift auf die persönlichen Bedürfnisse der S zugeschnitten ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB - lesen!).
Nein!
5. Ein Vertrag zur Lieferung von Waren (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) können Kaufverträge, Werklieferungsverträge, Werkverträge und Dienstverträge sein.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Der Vertrag zwischen S und V ist kein Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), sondern ein Werkvertrag (§ 631 BGB) und kann daher kein "Vertrag zur Lieferung von Waren" sein (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
7. Die Bereichsausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt nicht für Werkverträge. S steht ein Verbraucherwiderrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MariHa
5.7.2022, 20:18:09
Die Antwort auf die zweite Frage ist leider falsch.
GingerCharme
7.7.2022, 02:03:57
Die zweite Frage, ist jene nach dem Merkmal: "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag". Dieser setzt voraus, dass Unternehmer und Verbraucher gleichzeitig physisch außerhalb von Geschäftsräumen anwesend sind, vorliegend bestellt S jedoch auf eigene Faust online - weshalb ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Gleichzeitig und physisch anwesend und mittels Fernkommunikation schließen sich denklogisch regelmäßig bis immer aus. Ich sehe deshalb keinen Fehler in der Antwort, lasse mich aber gerne aufklären 😊
frausummer
7.7.2022, 08:02:47
In der Klausur kann man mit dem Abdrucken der entsprechenden Richtlinie rechnen, oder?
Nora Mommsen
7.7.2022, 10:17:40
Hallo frausummer, ganz genau. Sollte der Wortlaut einer Richtlinie oder generell ein Gesetzestext, der nicht in dem zugelassenen Gesetzessammlung abgedruckt ist, für eine Klausur relevant sein, wird der abgedruckt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Lisa
11.8.2022, 23:22:45
Wenn die Bereichsausnahme nach 312g II BGB gegeben wäre und der Unternehmer seine Informationspflicht nach 312d BGB nicht eingehalten hätte, wäre dem Verbraucher dann ein
Widerrufsrechteinzuräumen, obwohl dieses von Anfang ausgeschlossen ist? Wenn es z.B. in diesem Fall ein WerklieferungsV wäre.
Jana-Kristin
31.8.2022, 10:03:56
"Die fehlende Information über ein nicht bestehendes
Widerrufsrechtführt nicht zum Entstehen eines
Widerrufsrechts." Das hat der BGH schon öfter klargestellt, zuletzt BGH, Urt. v. 13. Juli 2022 - VIII ZR 317/21, Rn. 47 b). Auch bei Lorenz von der LMU auf seiner Homepage, Aktuell/Neuestes gut dargestellt.
BerndStromberg
16.1.2023, 11:28:23
Die Entscheidung lief im Juli 22 in Niedersachsen. Die RL wurde allerdings nicht abgedruckt.
Lukas_Mengestu
18.1.2023, 15:19:10
Vielen Dank für den Hinweis, BerndStromberg! Das haben wir entsprechend getagt :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
3.10.2023, 11:06:51
Vielen Dank!! Wäre super, wenn ihr die Abgrenzung bzgl. dieser Bereichsausnahme auch dem Kapitel
Widerrufsrechtzufügt.