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Schuldrecht AT

Widerruf eines per Mail geschlossenen Mietvertrages

Widerruf eines per Mail geschlossenen Mietvertrages

19. August 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Unternehmerin V vermietet M zum 1.2.2020 eine Wohnung zur privaten Nutzung für €1.000 monatlich. Der Vertrag kommt per E-Mail ohne vorherige Besichtigung zustande. Eine Widerrufsbelehrung gibt es nicht. Am 1.1.2021 erklärt M den Widerruf und fordert Rückzahlung von 12 Monatsmieten. V erklärt die Aufrechnung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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