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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der Widerspruchsbehörde
Sachverhalt
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Berechnung der Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO)
K hat Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung seines Hauses durch die Baubehörde erhoben. Der Widerspruchsbescheid, mit dem die Nutzungsuntersagung bestätigt wird, wird am 10.01. per Übergabeeinschreiben zur Post gegeben. K erhebt am 15.02. Klage.
Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der falschen Behörde
X erhält am 01.01. wegen Böllerns ein Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Er erhebt dagegen am 15.01. Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter. Später will X klagen.