Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 2
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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