Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Verwaltungsvollstreckung

Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch

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Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch

2. April 2026

3 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Behörde B hat gegenüber Momo (M) einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid erlassen, wonach M einen Baum auf ihrem Grundstück zurückschneiden muss, von dem Äste auf den Bürgersteig fallen. B leitet rechtmäßigerweise die Zwangsvollstreckung ein und beauftragt Unternehmerin U mit den Arbeiten.

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