Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch
Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch
23. August 2025
3 Kommentare
4,9 ★ (12.286 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B hat gegenüber Momo (M) einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid erlassen, wonach M einen Baum auf ihrem Grundstück zurückschneiden muss, von dem Äste auf den Bürgersteig fallen. B leitet rechtmäßigerweise die Zwangsvollstreckung ein und beauftragt Unternehmerin U mit den Arbeiten.
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