Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt
17. Juni 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (9.538 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge einen Bonus (€250) gezahlt. Im Arbeitsvertrag ist explizit vorgesehen, dass ein Anspruch auf die Zahlung besteht. Gleichzeitig enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, dass die Zahlung des Bonus in jedem Fall freiwillig erfolgt und kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.
Diesen Fall lösen 77,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Entstehen einer betrieblicher Übung kann durch wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgeschlossen werden.
Genau, so ist das!
2. Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist klar und verständlich formuliert und daher nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs.1 S.2 BGB unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach § 306 Abs.1 BGB ist somit die gesamte Bonusregelung unwirksam.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
StellaChiara
1.9.2024, 11:33:42
Wieso fällt hier nur der Freiwilligkeitsvorbehalt weg, und bei einer Kombi von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt beide?