Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Prinzipale Feststellungsklage?
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Prinzipale Feststellungsklage?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eine Rechtsverordnung von Hamburg sieht vor, dass nur noch gegen COVID Geimpfte öffentliche Schwimmbäder nutzen dürfen. Die ungeimpfte U ist empört und hält die Rechtsverordnung für rechtswidrig. Sie begehrt gerichtliche Feststellung, dass die Verordnung rechtswidrig ist.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Prinzipale Feststellungsklage?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U möchte die Rechtmäßigkeit einer untergesetzlichen Norm überprüfen lassen. In Betracht kommt daher grundsätzlich ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass das jeweilige Landesrecht diese Möglichkeit eröffnet. Dies ist in Hamburg der Fall.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Mangels Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags bleibt U der Rechtsschutz gegen die Rechtsverordnung damit nach allgemeiner Ansicht gänzlich verwehrt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Us Feststellungsklage, gerichtet darauf festzustellen, dass sie trotz der Verordnung berechtigt ist, das Schwimmbad auch ohne COVID-Impfung zu benutzen, ist statthaft.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ranii
10.12.2022, 13:22:00
In Berlin gibt es nunmehr den 62a JustG, womit nur noch Hamburg keine Regelung iSd 47 I nr. 2 hat :)
Lukas_Mengestu
12.12.2022, 11:18:38
Danke Ranii, wir haben Berlin hier nun rausgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evanici
31.8.2023, 11:01:03
Schaut auch noch einmal in den vorherigen Aufgaben, da kommt das meiner Meinung nach auch noch ab und zu in den Erläuterungen vor, dass das in Berlin noch so sei.