Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Verdeckungsmord durch Unterlassen
Verdeckungsmord durch Unterlassen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A fährt betrunken nach Hause. An einer Kreuzung übersieht A die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin R und fährt sie an. A erkennt, dass R lebensbedrohlich verletzt ist. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen fährt er dennoch weiter weiter. R verstirbt. Hätte A mit seinem Handy den Notarzt gerufen, hätte R überlebt.
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Einordnung des Falls
Verdeckungsmord durch Unterlassen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich durch das Anfahren der R des Totschlags strafbar gemacht (§ 212 Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich durch das Nichthelfen und Wegfahren des Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
3. A könnte sich durch das Nichthelfen und Wegfahren zudem des Verdeckungsmords (§§ 211 Abs. 1, 2, Gr. 3 Var. 2 , 13 StGB) strafbar gemacht haben.
Ja, in der Tat!
4. Nach der heute hM liegt Verdeckungsabsicht nur bei aktivem Tun vor.
Nein!
5. Im Hinblick auf die Frage, ob das Unterlassen einem Tun entspricht, differenziert ein Teil der Literatur allerdings danach, ob die Entdeckungsgefahr von einem Dritten oder dem Opfer selbst ausgeht.
Genau, so ist das!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob G.
9.10.2024, 17:16:57
"rein passives VerAHlten" -> in Frage 4, alte BGH-Lösung
Linne_Karlotta_
10.10.2024, 17:42:34
Hallo Jakob G., vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team