Abgrenzung Tun/Unterlassen + Garantenpflicht
3. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist mit ihrer 5-jährigen Tochter T in einem Lokal. Dabei bemerkt M nicht, wie T sich davonschleicht und auf dem Gehsteig zu spielen beginnt. Als M dies bemerkt, geht sie davon aus, dass für T keine Gefahr droht. Kurz darauf wird T angefahren.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Tun/Unterlassen + Garantenpflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat den Körper und die Gesundheit der T durch Unterlassen verletzt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Unterlassen ist nur rechtlich relevant, wenn eine Pflicht bestand, tätig zu werden.
Ja, in der Tat!
3. M ist Garant für Ts Wohlergehen.
Ja!
Fundstellen
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