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Einrede der Rückübertragungspflicht
24. März 2026
15 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des S. Die zugrundeliegende Forderung hat S voll beglichen. Nun möchte G dennoch aus der Grundschuld vollstrecken. Der Sicherungsvertrag ordnet bei Tilgung der Forderung die Rückübertragung der Grundschuld an.
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