Freiheit (Steckenbleiben im Stau)
25. Januar 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A baut auf der Torstraße in Berlin einen Unfall in Höhe des Rosenthaler Platzes. B kann erst weiterfahren, als das Auto der A eine halbe Stunde später abgeschleppt ist.
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Einordnung des Falls
Freiheit (Steckenbleiben im Stau)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat B in seinem Rechtsgut Eigentum verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem sie durch den Unfall den PKW des B blockiert hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat B in seinem Rechtsgut Freiheit verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem sie den Unfall gebaut hat.
Nein!
Fundstellen
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