Grundfall

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon in Deutschland eine Flagge. Baubehörde B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A „die bauliche Veränderung“ entfernen muss. Die Verfügung wird bestandskräftig. A hat die Flagge nicht entfernt.

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