Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang

§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang

18. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Designerin D mietet von Vermieter V einen Showroom für ihre neue Modekollektion. In dem Formularmietvertrag, den V der D vorlegt, steht unter dem Abschnitt „Aufrechnung, Zurückbehaltung“, dass die Garantiehaftung des V für anfängliche Mängel an der Mietsache ausgeschlossen ist.

Diesen Fall lösen 78,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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