Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Es ist wichtig, dass Du in der Klausur die Unterschiede zwischen der Prüfung des Hauptsacheverfahrens und dem Eilrechtsschutz beachtest und deutlich machst, dass du sie kennst. Welche Aussagen stimmen?
Diesen Fall lösen 92,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO bietet grundsätzlich einen weiteren Rechtsschutz als das Hauptsacheverfahren.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Antragsteller muss die für den Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderlichen Merkmale lediglich glaubhaft machen.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen des Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO werden die Erfolgsaussichten der Hauptsache summarisch geprüft.
Ja, in der Tat!
4. Eine einstweilige Anordnung darf grundsätzlich nicht zur Vorwegnahme der Hauptsache führen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
6.12.2023, 20:51:41
Zur Vorwegnahme der Hauptsache haben wir in der Vorlesung zwei Dinge anders gelernt. Erstens kann die Hauptsache vorweggenommen werden, wenn sonst erhebliche Nachteile drohen (bspw. massive finanzielle Einbußen, weil
Neubescheidungüber Zulassung zum Weihnachtsmarkt erst am 17. Dezember oder später erfolgen würde) um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (dazu auch Buchheister in "Wysk VwGO 3.Auflage §123 Rn.34). Zweitens kann in engen Ausnahmefällen mehr gewährt werden (so zumindest eine Meinung), als in der Hauptsache möglich wäre, wenn zumindest erhebliche und irreversible Schäden für Grundrechte drohen und wahrscheinlich ist das die Behörde eine bestimmte Maßnahme trifft (hierzu Rn. 35 bei Wysk). Ihr deutet es zwar mit dem Wort "grundsätzlich" an es wäre aber schön wenn ihr ergänzt, dass es Ausnahmen gibt. Lg
Lukas_Mengestu
8.12.2023, 13:40:53
Hallo Blotgrim, vielen Dank für Dein Feedback. Insbesondere werden hier im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutz vom Grundsatz Ausnahmen gemacht! Wir haben diesbezüglich noch Vertiefungshinweise aufgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team