Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
4. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (16.271 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Es ist wichtig, dass Du in der Klausur die Unterschiede zwischen der Prüfung des Hauptsacheverfahrens und dem Eilrechtsschutz beachtest und deutlich machst, dass du sie kennst. Welche Aussagen stimmen?
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO bietet grundsätzlich einen weiteren Rechtsschutz als das Hauptsacheverfahren.
Nein!
2. Der Antragsteller muss die für den Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderlichen Merkmale lediglich glaubhaft machen.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen des Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO werden die Erfolgsaussichten der Hauptsache summarisch geprüft.
Ja, in der Tat!
4. Eine einstweilige Anordnung darf grundsätzlich nicht zur Vorwegnahme der Hauptsache führen.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
6.12.2023, 20:51:41
Zur
Vorwegnahme der Hauptsachehaben wir in der Vorlesung zwei Dinge anders gelernt. Erstens kann die Hauptsache vorweggenommen werden, wenn sonst erhebliche Nachteile drohen (bspw. massive finanzielle Einbußen, weil
Neubescheidungüber Zulassung zum Weihnachtsmarkt erst am 17. Dezember oder später erfolgen würde) um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (dazu auch Buchheister in "Wysk VwGO 3.Auflage §123 Rn.34). Zweitens kann in engen Ausnahmefällen mehr gewährt werden (so zumindest eine Meinung), als in der Hauptsache möglich wäre, wenn zumindest erhebliche und irreversible Schäden für Grundrechte drohen und wahrscheinlich ist das die
Behördeeine bestimmte Maßnahme trifft (hierzu Rn. 35 bei Wysk). Ihr deutet es zwar mit dem Wort "grundsätzlich" an es wäre aber schön wenn ihr ergänzt, dass es Ausnahmen gibt. Lg

Lukas_Mengestu
8.12.2023, 13:40:53
Hallo Blotgrim, vielen Dank für Dein Feedback. Insbesondere werden hier im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutz vom Grundsatz Ausnahmen gemacht! Wir haben diesbezüglich noch Vertiefungshinweise aufgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Fuchsfrauchen
18.5.2025, 15:08:28
Hallo, ich habe eine ganz praktische Frage: Durch was wird das Hauptsacheverfahren eingeleitet? Wenn ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stelle, wird dadurch auch ein Hauptsacheverfahren eingeleitet - oder müsste ich nochmal separat Klage erheben, um endgültige Rechtssicherheit zu erlangen?

iudexaquo
3.6.2025, 12:03:20
In Kopp/Schenke steht unter § 123 Rn. 38 folgendes: "Ist die Hauptsache noch nicht anhängig, so kann der Antragsgegner bzw. ein sonstiger Betroffener beantragen, dass das Gericht dem Ast, der die einstw. Anordnung erwirkt hat, aufgibt, Hauptsacheklage zu erheben, § 123 III VwGO iVm § 926 I ZPO. (...) In Verpflichtungssachen tritt in diesem Fall an die Stelle der Klageerhebung ggf. die Antragstellung bei der zuständigen
Behördebzw. die Einlegung eines Widerspruchs." Der Antragsteller müsste also eine separate Klage erheben.

Sege
27.5.2025, 18:15:05
Die Art von allgemeiner Abfrage gefällt mir sehr und ist sehr gut zum Wiederholen! :)

Linne Hempel
11.6.2025, 10:05:05
Hallo Sege, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team