Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Es ist wichtig, dass Du in der Klausur die Unterschiede zwischen der Prüfung des Hauptsacheverfahrens und dem Eilrechtsschutz beachtest und deutlich machst, dass du sie kennst. Welche Aussagen stimmen?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO bietet grundsätzlich einen weiteren Rechtsschutz als das Hauptsacheverfahren.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Antragsteller muss die für den Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderlichen Merkmale lediglich glaubhaft machen.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen des Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO werden die Erfolgsaussichten der Hauptsache summarisch geprüft.
Ja, in der Tat!
4. Eine einstweilige Anordnung darf grundsätzlich nicht zur Vorwegnahme der Hauptsache führen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
6.12.2023, 20:51:41
Zur Vorwegnahme der Hauptsache haben wir in der Vorlesung zwei Dinge anders gelernt. Erstens kann die Hauptsache vorweggenommen werden, wenn sonst erhebliche Nachteile drohen (bspw. massive finanzielle Einbußen, weil Neubescheidung über Zulassung zum Weihnachtsmarkt erst am 17. Dezember oder später erfolgen würde) um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (dazu auch Buchheister in "Wysk VwGO 3.Auflage §123 Rn.34). Zweitens kann in engen Ausnahmefällen mehr gewährt werden (so zumindest eine Meinung), als in der Hauptsache möglich wäre, wenn zumindest erhebliche und irreversible Schäden für Grundrechte drohen und wahrscheinlich ist das die
Behördeeine bestimmte Maßnahme trifft (hierzu Rn. 35 bei Wysk). Ihr deutet es zwar mit dem Wort "grundsätzlich" an es wäre aber schön wenn ihr ergänzt, dass es Ausnahmen gibt. Lg
Lukas_Mengestu
8.12.2023, 13:40:53
Hallo Blotgrim, vielen Dank für Dein Feedback. Insbesondere werden hier im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutz vom Grundsatz Ausnahmen gemacht! Wir haben diesbezüglich noch Vertiefungshinweise aufgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Faby
3.10.2024, 15:04:11
Bei der Verlinkung des Artikels zum GG in der Vertiefungsbox scheint ein Fehler zu sein. Dort steht bei mir "(Art. GG Artikel 19 Abs. GG Artikel 19 Absatz 4 GG)" :)
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:32:20
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team